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7.2.10
  Brösel und der Papierkram - reloaded
Mit fragwürdigen Formularen hat man Erfahrung in der Diskothek "Brösel'". Zwei Jahre nach dem Skandal um Ausländerlisten gibt es mal wieder Wirbel um obskure Bescheinigungen in dem Brüggener Tanzschuppen. Diesmal geht es um so genannte "Erziehungsbeauftragungen", nach deren Vorlage minderjährige Besucher auch länger als bis 24 Uhr in der Disco bleiben dürfen. Entsprechende Formulare können sich die Teens, wie praktisch, einfach von der Brösel-Homepage runterladen. Versehen mit der Unterschrift der Eltern und einer volljährigen Begleitperson verheißt das Dokument Tanzvergnügen bis zum frühen Morgen, auch für unter 18-jährige.

Grundsätzlich eine legitime und juristisch korrekte Möglichkeit, für über 16- aber unter 18-jährige, in Begleitung ihrer "erwachsenen" Freunde ebenso lange feiern zu dürfen wie diese. Blöd nur, dass bei einer nächtlichen Kontrolle am vergangenen Wochnende von den 48 nach Mitternacht im Brösel angetroffenen, großteils alkoholisierten Jugendlichen kaum jemand besagtes Formular vorweisen konnte.

Richtig schräg wird es dann im, vom WZ-Artikel unterschlagenen, Schluss des Polizeiberichtes über die nächtlichen Gemeinschaftsaktion von Polizei und Jugendamt: "Entsprechende Nachweise konnten nur vereinzelt vorgelegt werden. Der überwiegende Teil sollte sich beim Betreiber der Diskothek befinden. Eine entsprechende Überprüfung durch die Einsatzkräfte konnte jedoch nicht erfolgen, da der Betreiber nicht bereit war, die Bescheinigungen auszuhändigen."

Da fragt man sich natürlich, welchen Grund besagter Betreiber wohl haben könnte, die Bescheinigungen nicht herauszugeben. Will er seine schützende Hand über die armen Kleinen ausbreiten, treibt ihn gar die Sorge um den Datenschutz um? Wenn sich seine jugendlichen Gäste an die von Ihm selbst aufgestellten Regeln in den "Brösel-FAQ" hält, dürften die inkriminierten Bescheinigungen jedenfalls gar nicht erst in seinen Besitz gelangen, schließlich heißt es dort unter Punkt 3: "Ihr müsst dieses Schriftstück (Erziehungsbeauftragung) während des gesamten Abends mit Euch führen und auf Verlangen (z.B. bei einer Kontrolle durch die Polizei, Türsteher, Mitarbeiter oder das Ordnungsamt) vorweisen können."

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Kommentare:
..pech gehabt wa..
 
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